Betriebliche Tierversicherung für Hunde und Katzen deiner Mitarbeitenden

Die betriebliche Tierversicherung für deine Mitarbeitenden: Als Arbeitgeber hast du die Möglichkeit, die geliebten Hunde und/ oder Katzen deiner Mitarbeitenden optimal abzusichern. Ab fünf Mitarbeitenden kannst du von unserem flexiblen Bausteinsystem profitieren, das den Schutz für bis zu zwei Tiere pro Mitarbeitenden ermöglicht – und das ganz unkompliziert. Die betriebliche Tierversicherung schützt die Gesundheit der Haustiere deiner Mitarbeiter umfassend. Sie deckt von der Telemedizin bis zur Notoperation alles ab und mildert die hohen Kosten tierärztlicher Behandlungen. So unterstützt sie deine Mitarbeiter finanziell und sichert das Wohlergehen ihrer Tiere.

Bereits ab 5 Mitarbeiter abschliessbar

Absicherung von Hunden und Katzen

Für Tiere jeden Alters & Vorerkrankungen

Keine Wartezeit

OP-Schutz, OP-Schutz Plus, Zahnzusatz, SOS-Schutz

Bis zu zwei Tier ohne Mehrbeitrag versicherbar

Auszahlung über Sachbezugpauschale an Mitarbeitende

direkte Abrechnung zwischen Versicherer und Mitarbeitendem

Stärkung der Personalbindung

Kostenerstattung von OP´s bei Mitarbeitertieren

Postitionierung als attraktiver und sozialer Arbeitgeber

OP-Schutz – Beitrag 19,99 € p.M.

OP-Schutz Plus – Beitrag 29,99 € p.M (inkl. OP-Schutz)

Zahnzusatz – Beitrag 12,49 € p.M.

SOS-Schutz – Beitrag 5,99 € p.M.

Baustein OP Schutz und OP Schutz Plus - Der Leistungsfall

Im Leistungsfall werden Kosten für

bis zum in der Versicherungspolice genannten maximalen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) erstattet (Versicherungsfall). Für die Vor- und Nachbehandlung gelten die in der Versicherungspolice genannten Zeiträume mitversichert.

Ersetzt werden infolge einer versicherten Operation außerdem die Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige

Der Leistungsfall muss eingetreten sein:

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten

Folgende Leistungen sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei einem versicherten Leistungsfall zusätzlich mitversichert:

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Folgende Leistungen sind im Rahmen der in der Versicherungspolice vereinbarten Versicherungssumme mitversichert:

Tierarztkostennotfalldeckung

Wird ein versichertes Tier durch einen fremden Hund verletzt und muss daraufhin akut (innerhalb von 24 Stunden nach der Verletzung) bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzt der Versicherer die anfallenden Behandlungskosten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine abschließende Beurteilung der Haftung noch nicht möglich ist oder der Halter des fremden Hundes nicht mit einem zumutbaren Aufwand zu ermitteln ist. Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Giftködernotfalldeckung

Wird ein versichertes Tier durch einen Giftköder verletzt oder vergiftet und muss daraufhin akut bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzt der Versicherer die anfallenden Behandlungskosten. Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Ein Giftköder ist ein Gegenstand, der von einer unbekannten Person mit dem Ziel ausgelegt wurde, Tiere zu schädigen. Das gilt insbesondere für Gegenstände, die mit Gift oder schädlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Nägel und Glasscherben, und Köder zur Jagd- und Schädlingsbekämpfung, präpariert wurden.

Telemedizinische Versorgung über “Pfotendoctor”

Ist eine veterinärmedizinische Konsultation notwendig oder erscheint aufgrund der Umstände für den Versicherungsnehmer als notwendig, werden die Kosten einer telemedizinischen Diagnostik oder Teleberatung (Telemedizin) durch die Petcare Solutions GmbH, Wöhlertstraße 12-13, 10115 Berlin, („Pfotendoctor“) durch den Versicherer übernommen. Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Eine Terminbuchung oder Behandlung muss über die Notfallrufnummer (0800 7777 444) oder über die Website des Anbieters (www.pfotendoctor.de) erfolgen. Über die Notfallrufnummer kann auch der nächstgelegene Notdienst abgefragt werden.Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Die Kosten der Telemedizin werden vom Versicherer übernommen, sofern der Versicherungsnehmer im Buchungsprozess oder nachträglich gegenüber Pfotendoctor die Versicherungsnummer angibt. Die Kosten anderer telemedizinischer Dienstleister werden nicht übernommen.Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Assistance-Leistungen

Die Erbringung der Assistance-Leistungen erfolgt entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und der örtlichen Gegebenheiten. Die Erstattung der versicherten Kosten kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung vorgenommen werden. Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Betreuungsnotstand durch Krankheit oder Unfall des Halters

Wenn du dich infolge Krankheit, Unfall oder eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nicht um das versicherte Haustier kümmern kannst, dann erbringt der Versicherer die folgenden Leistungen.

Vermittlung von Tierpensionen/ Tierbetreuung

Der Versicherer benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermitteln bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension.

Der Versicherer übernimmt die Kosten der Unterbringung bis zu einem Zeitraum von vier Wochen je Versicherungsfall, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 1.500 Euro je Kalenderjahr.

Nimmst du die Leistung zur Vermittlung von Tierpensionen/Tierbetreuung nicht in Anspruch, benennt der Versicherer dir einen Dienstleister für das tägliche Ausführen des Hundes und übernimmt die Kosten für diesen Dienstleister bis zu einem Zeitraum von vier Wochen je Versicherungsfall, jeweils zwei Stunden pro Tag, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 500 Euro je Kalenderjahr.

Übernahme des Einkaufs des Kunden plus Futter und Medikamente

Wenn dir in einer wie in Abschnitt B.6.1 beschrieben Situation diese Tätigkeiten nicht möglich sind, vermittelt der Versicherer dir einen Dienstleister, der für dich einmal wöchentlich:

übernimmt.

Der Versicherer übernimmt die Kosten für diese Dienstleistung bis zu einem Zeitraum von maximal vier Wochen je Leistungsfall. Alternativ übernimmt der Versicherer die Versandkosten eines entsprechenden Online-Händlers. Kosten für die Einkäufe, Medikamente und Tierfutter werden nicht übernommen.

Bei Urlauben: Vermittlung, aber keine Kostenübernahme

Der Versicherer benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermittelt bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension auch im Falle deiner urlaubsbedingten Abwesenheit, sofern die gewohnte Unterbringung nicht zur Verfügung steht. Bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit ist die Dienstleistung auf die Vermittlung beschränkt, so dass Sie die Kosten selbst zu tragen haben.

Vermittlung von Tierpensionen/ Tierbetreuung

Wenn du dich infolge deines Umzugs, deiner Hochzeit oder eines Trauerfalls nicht um das versicherte Haustier kümmern kannst, dann erbringt der Versicherer folgende Leistungen:

Er benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermittelt bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension

Er übernimmt die mit der Unterbringung verbundenen Kosten bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro je Kalenderjahr.

Fahrten zum Tierarzt oder Tierklinik bei akuter Krankheit

Erleidet das versicherte Haustier einen Unfall oder erkrankt es akut, vermittelt der Versicherer einen notfall- oder krankheitsbedingten Transport des versicherten Haustieres per Tierambulanz (abhängig von der örtlichen Verfügbarkeit) oder übernimmt die Kosten für ein Taxi zu einem Tierarzt oder in eine Tierklink. Die Kosten für den Transport (Hin- und Rückfahrt) werden pro Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 100 Euro erstattet. Anfallende Behandlungskosten werden nicht übernommen.

Der Versicherer vermittelt dir den Transport des versicherten Haustieres, wenn zur Nachsorge nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung regelmäßige Tierarztbesuche notwendig sind. Der Versicherer übernimmt die Kosten pro Versicherungsfall für vier Wochen und bis zu maximal 200 Euro.

Tod des Tieres

Verstirbt das versicherte Haustier, unterstützt der Versicherer dich bei Bedarf mit den folgenden Leistungen.

Organisation der Beerdigung

Der Versicherer recherchiert und vermittelt dir einen Tierbestatter in Ihrer Nähe.

Die Kosten für den Transport zum Bestatter sowie die Kosten der Bestattung werden nicht übernommen.

Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Giftköder-Fund polizeilich gemeldet wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden konnte.

Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.

Wer kann versichert werden?

Wer kann versichert werden?

So funktioniert die Auswahl der Bausteine

So funktioniert die Abrechnung

Mehr als nur ein Zusatzangebot

Die betriebliche Tierversicherung bietet weit mehr als nur einen zusätzlichen Vorteil. Sie stellt ein strategisches Werkzeug dar, um die Attraktivität des Arbeitgebers zu erhöhen, das Wohlbefinden der Tiere zu fördern und krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu minimieren. Zudem profitieren sowohl du als Arbeitgeber als auch deine Mitarbeiter von steuerlichen Vergünstigungen und einer effizienten Kostenstruktur. Die betriebliche Tierversicherung ist eine Investition in die Gesundheit der Haustiere deiner Mitarbeiter und steigert die Zufriedenheit im Team und zahlt sich

langfristig durch motivierte und loyale Mitarbeiter aus.

Wie funktioniert die Mitarbeiteranmeldung?

Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt mit dem Antrag über eine sog. Listenanmeldung. Wenn Mitarbeitende dazu kommen, werden diese einfach per e-mail angemeldet.

Auscheidende Mitarbeiter werden einfach per email abgemeldet.

Leider ist das nicht möglich. Wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt, wird er aus dem Gruppenvertrag herausgenommen. Sollte der neue Arbeitgeber jedoch ebenfalls eine betriebliche Tierversicherung beim gleichen Anbieter anbieten, kann der Vertrag übertragen werden.

Das Finanzamt Hamburg und Lüneburg haben im Rahmen einer Anrufungsauskunft bestätigt, dass eine betriebliche Tierversicherung im Rahmen der Sachpauschale abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen aber dringend, mit Verweis auf diese Finanzämter die Anfrage bei deinem zuständigen Finanzamt.

Der Versicherungsschutz greift für Mitarbeitende nur, wenn der Arbeitgeber sie anmeldet – eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Entscheidet sich ein Mitarbeitender für diese Versicherung, kann es sein, dass bestimmte Leistungen sowohl über seine private als auch über die betriebliche Tierkrankenversicherung abgesichert sind. Reichen Mitarbeitende einen Schaden bei beiden Versicherungen ein, muss dies angegeben werden, und beide Versicherungen teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte (dies wird als Mehrfachversicherung bezeichnet). Einige Behandlungen könnten jedoch ausschließlich durch die betriebliche Versicherung abgedeckt sein. Sollte der Mitarbeitende den Schaden an seine private Versicherung melden, könnte dies dort – aufgrund häufiger Schadenfälle – zu einer Kündigung oder zur Vertragsfortführung mit erheblich höheren Prämien (Vertragssanierung) führen. Meldet der Mitarbeitende den Schaden jedoch nur bei uns und verzichtet auf eine Meldung an die private Tierversicherung, wird unsererseits auf Regressansprüche gegenüber der privaten Versicherung verzichtet.

Die Versicherungsprämie wird vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer gezahlt. Diese Prämien stellen für die Mitarbeitenden einen geldwerten Vorteil dar. Nach Prüfung und Freigabe durch das zuständige Finanzamt sind sie jedoch im Rahmen der Sachbezugspauschale von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit. Die Prämien werden in der Gehaltsabrechnung entsprechend ausgewiesen und abgezogen.

Der Vertrag für Mitarbeitende tritt in Kraft, sobald der Arbeitgeber die Anmeldung beim Versicherer vorgenommen hat. Der frühestmögliche Beginn ist daher der erste Arbeitstag. Wartezeiten, wie sie bei vielen Tierversicherungen üblich sind, entfallen, sodass das Haustier ab Vertragsbeginn sofort versichert ist. Der Vertrag endet automatisch, sofern keine Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Versicherer erfolgt, in folge

Nach Abschluss des Vertrags erhält der Mitarbeitende ein Schreiben vom Arbeitgeber, das eine Übersicht über den Versicherungsschutz sowie die Vorgehensweise zur Schadensmeldung enthält..

Kundenbewertungen

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SEHR GUT

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