Betriebliche Tierversicherung für Hunde und Katzen deiner Mitarbeitenden
Die betriebliche Tierversicherung für deine Mitarbeitenden: Als Arbeitgeber hast du die Möglichkeit, die geliebten Hunde und/ oder Katzen deiner Mitarbeitenden optimal abzusichern. Ab fünf Mitarbeitenden kannst du von unserem flexiblen Bausteinsystem profitieren, das den Schutz für bis zu zwei Tiere pro Mitarbeitenden ermöglicht – und das ganz unkompliziert. Die betriebliche Tierversicherung schützt die Gesundheit der Haustiere deiner Mitarbeiter umfassend. Sie deckt von der Telemedizin bis zur Notoperation alles ab und mildert die hohen Kosten tierärztlicher Behandlungen. So unterstützt sie deine Mitarbeiter finanziell und sichert das Wohlergehen ihrer Tiere.
Bereits ab 5 Mitarbeiter abschliessbar
Absicherung von Hunden und Katzen
Für Tiere jeden Alters & Vorerkrankungen
Keine Wartezeit
OP-Schutz, OP-Schutz Plus, Zahnzusatz, SOS-Schutz
Bis zu zwei Tier ohne Mehrbeitrag versicherbar
Auszahlung über Sachbezugpauschale an Mitarbeitende
direkte Abrechnung zwischen Versicherer und Mitarbeitendem
Stärkung der Personalbindung
Kostenerstattung von OP´s bei Mitarbeitertieren
Postitionierung als attraktiver und sozialer Arbeitgeber

OP-Schutz – Beitrag 19,99 € p.M.
- OP-Versicherung mit 5.000,00 € Versicherungssumme
- Selbstbeteiligung 300,00 €
- Übernahme bis zur 3-fachen GOT
- Übernahme Notfallgebühr
- Nachbehandlung, Verpflegung in Tierklinik bis 15 Tage nach OP
- 250,00 € für Physiotherapie nach einer OP

OP-Schutz Plus – Beitrag 29,99 € p.M (inkl. OP-Schutz)
- Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0,00 €
- Erhöhung der Versicherungssumme auf 7.500,00 €
- Übernahme bis zum 3-fachen GOT-Satz
- Nachbehandlung, Verpflegung in Tierklinik bis 15 Tage nach OP
- Übernahme Notfallgebühr
- 250,00 € für Physiotherapie nach einer OP

Zahnzusatz – Beitrag 12,49 € p.M.
- Zahnextraktion bis 500,00 €
- Zahnfüllungen, Zahnersatz & Zahnkorrekturen bis 500,00 €
- Zahnreinigung/ Zeinsteinentfernung bis 100,00 €

SOS-Schutz – Beitrag 5,99 € p.M.
- Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 0,00 €
- → Vermittlung Tierpension bei Unfall des VN
- → Vermittlung und Kostenübernahme des Transports zum Tierarzt bei akuter Erkrankung
- → Beratungsleistungen bei Tod des Tieres, Auslandsreisen oder steuerlichen Fragen rund ums Tier
- Kostenlose Nutzung von Telemedizin über Pfotendoctor
- Leistungen bei Biss fremder Hunde & Schäden durch Giftköder bis 500,00 €
Baustein OP Schutz und OP Schutz Plus - Der Leistungsfall
Im Leistungsfall werden Kosten für
- die Operation inkl. der Vorbehandlung, die zur Diagnose und Operation führt und
- Nachbehandlungen der versicherten Operation
bis zum in der Versicherungspolice genannten maximalen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) erstattet (Versicherungsfall). Für die Vor- und Nachbehandlung gelten die in der Versicherungspolice genannten Zeiträume mitversichert.
Ersetzt werden infolge einer versicherten Operation außerdem die Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige
- Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten),
- Unterbringungs- und Verpflegungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten.
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
- nach Beginn des Versicherungsschutzes,
- nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit,
- vor Ende des Vertrages.
Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten
Folgende Leistungen sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei einem versicherten Leistungsfall zusätzlich mitversichert:
- Ergänzungsfuttermittel, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die stationär verabreicht werden;
- Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab Versicherungsbeginn,
- tierärztlicher Notdienst im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch zwingend notwendigen Operation, auch in direkter Folge eines Unfalls.
- durchgeführte Physiotherapie im Zeitraum von 12 Wochen nach einer versicherten Operation
Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
Baustein Zahnzusatz - Leistungen im Detail
Folgende Leistungen sind im Rahmen der in der Versicherungspolice vereinbarten Versicherungssumme mitversichert:
- Kosten für Zahnextraktionen, sowie Zahnfüllungen, Zahnersatz und Zahnkorrekturen;
- prophylaktische Zahnreinigungen, Zahnsteinentfernungen und Zahnpolitur.
Baustein SOS-Schutz - Leistungen im Detail
Tierarztkostennotfalldeckung
Wird ein versichertes Tier durch einen fremden Hund verletzt und muss daraufhin akut (innerhalb von 24 Stunden nach der Verletzung) bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzt der Versicherer die anfallenden Behandlungskosten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine abschließende Beurteilung der Haftung noch nicht möglich ist oder der Halter des fremden Hundes nicht mit einem zumutbaren Aufwand zu ermitteln ist. Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
Giftködernotfalldeckung
Wird ein versichertes Tier durch einen Giftköder verletzt oder vergiftet und muss daraufhin akut bei einem Tierarzt behandelt werden, ersetzt der Versicherer die anfallenden Behandlungskosten. Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
Ein Giftköder ist ein Gegenstand, der von einer unbekannten Person mit dem Ziel ausgelegt wurde, Tiere zu schädigen. Das gilt insbesondere für Gegenstände, die mit Gift oder schädlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Nägel und Glasscherben, und Köder zur Jagd- und Schädlingsbekämpfung, präpariert wurden.
Telemedizinische Versorgung über “Pfotendoctor”
Ist eine veterinärmedizinische Konsultation notwendig oder erscheint aufgrund der Umstände für den Versicherungsnehmer als notwendig, werden die Kosten einer telemedizinischen Diagnostik oder Teleberatung (Telemedizin) durch die Petcare Solutions GmbH, Wöhlertstraße 12-13, 10115 Berlin, („Pfotendoctor“) durch den Versicherer übernommen. Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
Eine Terminbuchung oder Behandlung muss über die Notfallrufnummer (0800 7777 444) oder über die Website des Anbieters (www.pfotendoctor.de) erfolgen. Über die Notfallrufnummer kann auch der nächstgelegene Notdienst abgefragt werden.Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
Die Kosten der Telemedizin werden vom Versicherer übernommen, sofern der Versicherungsnehmer im Buchungsprozess oder nachträglich gegenüber Pfotendoctor die Versicherungsnummer angibt. Die Kosten anderer telemedizinischer Dienstleister werden nicht übernommen.Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
Assistance-Leistungen
Die Erbringung der Assistance-Leistungen erfolgt entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und der örtlichen Gegebenheiten. Die Erstattung der versicherten Kosten kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung vorgenommen werden. Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
Betreuungsnotstand durch Krankheit oder Unfall des Halters
Wenn du dich infolge Krankheit, Unfall oder eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nicht um das versicherte Haustier kümmern kannst, dann erbringt der Versicherer die folgenden Leistungen.
Vermittlung von Tierpensionen/ Tierbetreuung
Der Versicherer benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermitteln bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension.
Der Versicherer übernimmt die Kosten der Unterbringung bis zu einem Zeitraum von vier Wochen je Versicherungsfall, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 1.500 Euro je Kalenderjahr.
Nimmst du die Leistung zur Vermittlung von Tierpensionen/Tierbetreuung nicht in Anspruch, benennt der Versicherer dir einen Dienstleister für das tägliche Ausführen des Hundes und übernimmt die Kosten für diesen Dienstleister bis zu einem Zeitraum von vier Wochen je Versicherungsfall, jeweils zwei Stunden pro Tag, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 500 Euro je Kalenderjahr.
Übernahme des Einkaufs des Kunden plus Futter und Medikamente
Wenn dir in einer wie in Abschnitt B.6.1 beschrieben Situation diese Tätigkeiten nicht möglich sind, vermittelt der Versicherer dir einen Dienstleister, der für dich einmal wöchentlich:
- deinen Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung der besorgten Gegenstände sowie die
- Besorgung von Rezepten oder Medikamenten in einer Apotheke und
- Beschaffung und Lieferung von Tierfutter sowie der notwendigen Medikamente für das versicherte Haustier
übernimmt.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für diese Dienstleistung bis zu einem Zeitraum von maximal vier Wochen je Leistungsfall. Alternativ übernimmt der Versicherer die Versandkosten eines entsprechenden Online-Händlers. Kosten für die Einkäufe, Medikamente und Tierfutter werden nicht übernommen.
Bei Urlauben: Vermittlung, aber keine Kostenübernahme
Der Versicherer benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermittelt bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension auch im Falle deiner urlaubsbedingten Abwesenheit, sofern die gewohnte Unterbringung nicht zur Verfügung steht. Bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit ist die Dienstleistung auf die Vermittlung beschränkt, so dass Sie die Kosten selbst zu tragen haben.
Vermittlung von Tierpensionen/ Tierbetreuung
Wenn du dich infolge deines Umzugs, deiner Hochzeit oder eines Trauerfalls nicht um das versicherte Haustier kümmern kannst, dann erbringt der Versicherer folgende Leistungen:
Er benennt dir Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in deiner Nähe und vermittelt bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Haustieres in einer Tierpension
Er übernimmt die mit der Unterbringung verbundenen Kosten bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro je Kalenderjahr.
Fahrten zum Tierarzt oder Tierklinik bei akuter Krankheit
Erleidet das versicherte Haustier einen Unfall oder erkrankt es akut, vermittelt der Versicherer einen notfall- oder krankheitsbedingten Transport des versicherten Haustieres per Tierambulanz (abhängig von der örtlichen Verfügbarkeit) oder übernimmt die Kosten für ein Taxi zu einem Tierarzt oder in eine Tierklink. Die Kosten für den Transport (Hin- und Rückfahrt) werden pro Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 100 Euro erstattet. Anfallende Behandlungskosten werden nicht übernommen.
Der Versicherer vermittelt dir den Transport des versicherten Haustieres, wenn zur Nachsorge nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung regelmäßige Tierarztbesuche notwendig sind. Der Versicherer übernimmt die Kosten pro Versicherungsfall für vier Wochen und bis zu maximal 200 Euro.
Tod des Tieres
Verstirbt das versicherte Haustier, unterstützt der Versicherer dich bei Bedarf mit den folgenden Leistungen.
Organisation der Beerdigung
Der Versicherer recherchiert und vermittelt dir einen Tierbestatter in Ihrer Nähe.
Die Kosten für den Transport zum Bestatter sowie die Kosten der Bestattung werden nicht übernommen.
Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Giftköder-Fund polizeilich gemeldet wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden konnte.
Versicherungsschutz besteht bis zum in der Versicherungspolice genannten Betrag.
- Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (AG). Dieser meldet die Arbeitnehmer inkl. Daten des versicherten Tieres an.
- Es müssen mindestens 5 Arbeitnehmer versichert werden (Kollektiv). Sinkt der Bestand unter 5, hat der AG bis zu nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags Zeit dies “aufzufüllen”. Der Vertrag wird sonst aufgehoben.
- Prämienzahlung erfolgt immer monatlich (Prämie je Arbeitnehmer)
- Pro Arbeitnehmer können max. 2 Tier versichert werden.
- Versichert werden können Hunde und Katzen.
- Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle bei Antragstellung
- Vorerkrankung sind ausgeschlossen.
- Die steuerliche Anerkennung ist von den Finanzämtern Hamburg und Lübeck bestätigt. Wir empfehlen die Abstimmung mit deinem zuständigen Finanzamt – am Besten über deinen Steuerberater.

Wer kann versichert werden?
- alle festangestellten Arbeitnehmer
- inkl. Geschäftsführer & leitende Angestellte
- inkl. Inhaber und Gesellschafter/Geschäftsführer
- ehrenamtliche Mitarbeiter
Wer kann versichert werden?
- der Arbeitgeber meldet die Mitarbeiter mit wenigen Angaben an
- die Mitarbeiter werden als versicherte Personen in den Vertrag aufgenommen
- pro Mitarbeiter können maximal zwei Haustiere (Hund oder Katze) versichert werden
- die Tiere müssen mindestens 8 Wochen alt sein
- der Versicherungsumfang hängt von den gewählten Bausteinen ab
So funktioniert die Auswahl der Bausteine
- die Bausteine sind frei miteinander kombinierbar
- OP-Schutz & OP-Schutz Plus unterscheiden sich in Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
- die Bausteine gelten für alle Arbeitnehmer
- eine individuelle Wahl der Bausteine je Mitarbeiter ist nicht möglich
So funktioniert die Abrechnung
- der Arbeitgeber zahlt die Versicherungsprämien monatlich
- die Prämien sind pro Mitarbeiter je Monat festgelegt und über die Police ersichtlich
- die Prämien sind über die Sachbezugspauschale von Lohnsteuer- & Sozialversicherungsbeiträgen befreit (bei weniger als 50 Euro je Mitarbeiter & Monat)
- für die genaue steuerliche Prüfung sollte ein Steuerberater konsultiert werden

Mehr als nur ein Zusatzangebot
Die betriebliche Tierversicherung bietet weit mehr als nur einen zusätzlichen Vorteil. Sie stellt ein strategisches Werkzeug dar, um die Attraktivität des Arbeitgebers zu erhöhen, das Wohlbefinden der Tiere zu fördern und krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu minimieren. Zudem profitieren sowohl du als Arbeitgeber als auch deine Mitarbeiter von steuerlichen Vergünstigungen und einer effizienten Kostenstruktur. Die betriebliche Tierversicherung ist eine Investition in die Gesundheit der Haustiere deiner Mitarbeiter und steigert die Zufriedenheit im Team und zahlt sich
langfristig durch motivierte und loyale Mitarbeiter aus.

Wie funktioniert die Mitarbeiteranmeldung?
Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt mit dem Antrag über eine sog. Listenanmeldung. Wenn Mitarbeitende dazu kommen, werden diese einfach per e-mail angemeldet.
Wie erfolgt die Mitarbeiterabmeldung?
Auscheidende Mitarbeiter werden einfach per email abgemeldet.
Können Mitarbeitende bei Ausscheiden den Vertrag mitnehmen?
Leider ist das nicht möglich. Wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt, wird er aus dem Gruppenvertrag herausgenommen. Sollte der neue Arbeitgeber jedoch ebenfalls eine betriebliche Tierversicherung beim gleichen Anbieter anbieten, kann der Vertrag übertragen werden.
Wurde geprüft, dass die Beiträge als Sachbezug gelten?
Das Finanzamt Hamburg und Lüneburg haben im Rahmen einer Anrufungsauskunft bestätigt, dass eine betriebliche Tierversicherung im Rahmen der Sachpauschale abgeschlossen werden kann. Wir empfehlen aber dringend, mit Verweis auf diese Finanzämter die Anfrage bei deinem zuständigen Finanzamt.
Was ist, wenn der Mitarbeitende bereits eine Kranken- oder OP-Versicherung hat?
Der Versicherungsschutz greift für Mitarbeitende nur, wenn der Arbeitgeber sie anmeldet – eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Entscheidet sich ein Mitarbeitender für diese Versicherung, kann es sein, dass bestimmte Leistungen sowohl über seine private als auch über die betriebliche Tierkrankenversicherung abgesichert sind. Reichen Mitarbeitende einen Schaden bei beiden Versicherungen ein, muss dies angegeben werden, und beide Versicherungen teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte (dies wird als Mehrfachversicherung bezeichnet). Einige Behandlungen könnten jedoch ausschließlich durch die betriebliche Versicherung abgedeckt sein. Sollte der Mitarbeitende den Schaden an seine private Versicherung melden, könnte dies dort – aufgrund häufiger Schadenfälle – zu einer Kündigung oder zur Vertragsfortführung mit erheblich höheren Prämien (Vertragssanierung) führen. Meldet der Mitarbeitende den Schaden jedoch nur bei uns und verzichtet auf eine Meldung an die private Tierversicherung, wird unsererseits auf Regressansprüche gegenüber der privaten Versicherung verzichtet.
Wer übernimmt die Kosten für die betriebliche Tierversicherung?
Die Versicherungsprämie wird vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer gezahlt. Diese Prämien stellen für die Mitarbeitenden einen geldwerten Vorteil dar. Nach Prüfung und Freigabe durch das zuständige Finanzamt sind sie jedoch im Rahmen der Sachbezugspauschale von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit. Die Prämien werden in der Gehaltsabrechnung entsprechend ausgewiesen und abgezogen.
Wann ist Vertragsbeginn und wann endet der Vertrag?
Der Vertrag für Mitarbeitende tritt in Kraft, sobald der Arbeitgeber die Anmeldung beim Versicherer vorgenommen hat. Der frühestmögliche Beginn ist daher der erste Arbeitstag. Wartezeiten, wie sie bei vielen Tierversicherungen üblich sind, entfallen, sodass das Haustier ab Vertragsbeginn sofort versichert ist. Der Vertrag endet automatisch, sofern keine Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Versicherer erfolgt, in folge
Wie melde ich einen Schaden?
Nach Abschluss des Vertrags erhält der Mitarbeitende ein Schreiben vom Arbeitgeber, das eine Übersicht über den Versicherungsschutz sowie die Vorgehensweise zur Schadensmeldung enthält..

Kundenbewertungen

4,96 von 5
SEHR GUT
312 Bewertungen

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Empfehlungen
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Kundenservice
SEHR GUT (4,95) -
Preis / Leistung
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- Professionalität
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